Möchten
Sie vorab wissen, was Sie ein Rechtsstreit kostet? Fragen Sie uns
gerne!
Erstberatung
Bei der
Erstberatung erteilt der Rechtsanwalt dem Mandanten Rat oder Auskunft
in einer (neuen) Angelegenheit.
Die Kosten der Erstberatung sind für Verbraucher nach dem RVG auf EUR
190,00 zzgl. MwSt- begrenzt.
Es gibt zwei verschiedene Abrechnungsarten bei Rechtsanwälten:
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Die
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier fallen
die gesetzlichen Gebühren an, die nach dem Streitwert der jeweiligen
Sache berechnet werden.
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Die
Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt. Hierbei wird mit dem
Rechtsanwalt ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart,
worauf dann die Abrechnung erfolgt.
Gerne
informieren wir Sie vor Erteilung des Mandates, mit Kosten Sie zu
rechnen haben.
Die Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht bestimmen sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Mit Hilfe eines
Prozesskostenrechner können Sie sich
einen ersten Überblick verschaffen.
Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung davor
abklären, in welchen Rechtsgebieten (z. B. Arbeitsrecht) Sie
versichert sind und für welche Leistung (z. B. außergerichtliche
Vertretung). Wenn Sie in diesem Bereich versichert sind, bringen Sie
bitte Ihren Versicherungsschein mit und wir werden dann eine
Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
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