Kosten der Rechtsberatung:

Möchten Sie vorab wissen, was Sie ein Rechtsstreit kostet? Fragen Sie uns gerne!

Erstberatung

Bei der Erstberatung erteilt der Rechtsanwalt dem Mandanten Rat oder Auskunft in einer (neuen) Angelegenheit.

Die Kosten der Erstberatung sind für Verbraucher nach dem RVG auf EUR 190,00 zzgl. MwSt- begrenzt.

Es gibt zwei verschiedene Abrechnungsarten bei Rechtsanwälten:

  • Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier fallen die gesetzlichen Gebühren an, die nach dem Streitwert der jeweiligen Sache berechnet werden.

  • Die Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt. Hierbei wird mit dem Rechtsanwalt ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart, worauf dann die Abrechnung erfolgt.

Gerne informieren wir Sie vor Erteilung des Mandates, mit Kosten Sie zu rechnen haben.

Die Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Mit Hilfe eines Prozesskostenrechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich sollten Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung davor abklären, in welchen Rechtsgebieten (z. B. Arbeitsrecht) Sie versichert sind und für welche Leistung (z. B. außergerichtliche Vertretung). Wenn Sie in diesem Bereich versichert sind, bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein mit und wir werden dann eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
 

 

 


 

Rechtsanwaltskanzlei Aigner, Urheberrecht, Medienrecht, Sportrecht, Wettbewerbsrecht